Ist Network Marketing steuerpflichtig?

Ist Network Marketing steuerpflichtig?Was es bedeutet, wenn Einkommen nicht aus einem klassischen Angestelltenverhältnis stammt. Wenn Einkommen nicht aus einem festen Arbeitsverhältnis stammt, sondern aus eigener Tätigkeit, stellt sich früher oder später die Frage nach der steuerlichen Behandlung. Besonders bei Tätigkeiten, die nicht in klassischen Berufsbildern auftauchen – wie Network Marketing – entsteht häufig Unsicherheit: Gilt man dann als selbstständig? Muss man ein Gewerbe anmelden? Und wie wird dieses Einkommen überhaupt versteuert?

Die Antworten darauf lassen sich nicht durch Werbebotschaften oder Erfolgsgeschichten klären, sondern nur durch einen nüchternen Blick auf rechtliche Grundlagen. Network Marketing bewegt sich steuerlich nicht in einem Sonderbereich. Es folgt denselben Regeln, die für Menschen gelten, die selbstständig tätig sind, egal ob im Handwerk, in Beratung, in kreativen Berufen oder im Handel.

Wesentlich ist nicht die Bezeichnung des Modells, sondern die Art des Einkommens. Und genau dort beginnt die eigentliche Einordnung.

Selbstständige Tätigkeit – nicht abhängig beschäftigt

Wer im Rahmen von Network Marketing tätig wird, arbeitet in der Regel nicht als angestellte Person. Es gibt:

  • keinen Arbeitsvertrag,

  • keine Lohnabrechnung,

  • keine steuerlich abgeführten Sozialversicherungsbeiträge durch einen Arbeitgeber,

  • keine arbeitsvertragliche Weisungsgebundenheit.

Das bedeutet: Es handelt sich in der Regel um eine selbstständige Tätigkeit.

Selbstständigkeit heißt steuerlich:

  • Einkommen wird selbst erzielt,

  • die Person ist für Buchführung, Steuerabgaben und Meldungen verantwortlich.

Dabei entsteht kein Sonderstatus, weder im positiven noch im negativen Sinne.
Network-Marketing-Einkommen wird so behandelt wie jedes gewerbliche Einkommen.

Gewerbeanmeldung – der formale Schritt

In Deutschland (ebenso in Österreich und der Schweiz mit analogen Verfahren) gilt:

Sobald jemand mit Gewinnerzielungsabsicht regelmäßig Einkünfte erzielt oder erzielen möchte, handelt es sich um ein Gewerbe.

Das bedeutet: Network Marketing ist gewerbepflichtig.

Der Schritt ist einfach und erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt.
Der Aufwand ist gering, aber die Wirkung ist bedeutsam:
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt die steuerliche Verantwortung – unabhängig davon, ob bereits Gewinne erzielt werden oder ob die Tätigkeit erst aufgebaut wird.

Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung folgt automatisch die Information an das Finanzamt.
Dort wird festgelegt:

  • Steuernummer für die Selbstständigkeit

  • Einstufung zur Kleinunternehmerregelung oder zur Regelbesteuerung

Die meisten beginnen mit der Kleinunternehmerregelung, weil sie in den Anfangsjahren:

  • geringe Umsätze haben,

  • keine Umsatzsteuer berechnen müssen,

  • keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Sie unterliegen dann nur der Einkommensteuer auf den erwirtschafteten Gewinn.

Wichtig: Kleinunternehmerregelung bedeutet nicht, dass keine Steuerpflicht besteht, sondern nur, dass Umsatzsteuer entfällt.
Gewinn bleibt steuerpflichtig.

Gewinnermittlung – das Herzstück

Zu versteuern ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn.

Gewinn = Einnahmen – Ausgaben

Ausgaben können u. a. sein:

  • Produktkosten (wenn auf Lager gekauft)

  • Marketingmaterial

  • Fahrtkosten

  • Bürobedarf

  • anteilige Internet- und Telefonkosten

  • ggf. anteilige Raumkosten

Die Grundlage der Gewinnermittlung ist die:

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Diese wird einmal jährlich mit der Einkommensteuererklärung eingereicht.
Sie ist simpel und benötigt keine Buchhaltungssoftware – aber Sorgfalt ist sinnvoll.

Sozialversicherung – oft unterschätzt

Da Network Marketing kein Angestelltenverhältnis ist, werden keine Sozialversicherungsbeiträge automatisch abgeführt.
Das bedeutet:

  • Krankenversicherung bleibt individuell organisiert

  • Rentenversicherung kann freiwillig sein (aber langfristig relevant)

  • Arbeitslosenversicherung besteht nicht automatisch

Viele kombinieren Network Marketing in der Aufbauphase mit:

  • Teilzeitjob

  • Elternzeit

  • Rente

  • Selbstständigkeit in anderem Bereich

Das ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zulässig.

Entscheidend ist Transparenz und Klärung der individuellen Pflichtsbeiträge.


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Warum Unsicherheiten entstehen

Network Marketing wird häufig in persönlichen Gesprächen vermittelt. Dort verschieben sich mitunter Begriffe:

  • „Verdienst“ wird mit „Umsatz“ verwechselt,

  • „selbstständig“ nicht klar ausgesprochen,

  • „finanzielle Freiheit“ mit „Unabhängigkeit von Pflichten“ gleichgesetzt.

Doch Steuerrecht kennt keine Formulierungen, sondern nur Tatbestände:

Wer Einnahmen erzielt → hat ein Gewerbe
Wer Gewinne erzielt → zahlt Einkommensteuer
Wer Umsatz erzielt → ist umsatzsteuerrechtlich Unternehmer

Es gibt keine Ausnahme aufgrund der Vertriebsform.

Für wen dieses Modell steuerlich gut funktioniert – und für wen nicht

Gut geeignet ist es für Menschen:

  • die strukturiert dokumentieren können

  • die bereit sind, sich mit Grundlagen der Selbstständigkeit vertraut zu machen

  • die langfristig denken

Weniger geeignet ist es für Menschen:

  • die erwarten, dass Steuerpflicht „irgendwie geregelt“ wird

  • die ungern dokumentieren

  • die ausschließlich spontane Einnahmen anstreben

Selbstständigkeit verlangt keine Perfektion – aber Verantwortungsbewusstsein.

Klarheit statt Mythos

Network Marketing ist steuerlich kein Sonderfall.
Es ist eine gewerbliche Tätigkeit – mit denselben Rechten und Pflichten, die für jede andere selbstständige Tätigkeit gelten.

Steuerpflicht bedeutet nicht Belastung, sondern Transparenz. Und Transparenz schafft Ruhe. (webinfos24)

 

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FAQ

Muss ich ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich noch nichts verdiene?
Ja – bereits die Absicht, regelmäßig Einkommen zu erzielen, begründet die Gewerbepflicht.

Wie hoch ist die Steuer?
Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz und wird nur auf den Gewinn erhoben.

Brauche ich dafür einen Steuerberater?
Nicht zwingend. Für die meisten reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bei Unsicherheit kann Beratung sinnvoll sein.

Gibt es Freibeträge?
Ja. Der Grundfreibetrag gilt auch hier. Gewinne darunter werden nicht besteuert, müssen aber dennoch erklärt werden.